Allgemeine Leistungsbedingungen des BFSV e.V.

1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Leistungsbedingungen liegen allen Angeboten und Vereinbarungen sowie den darauf beruhenden Lieferungen und Leistungen zugrunde und gelten nur gegenüber Unternehmern. Anderslautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden.
 
Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen unserer Leistungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Ausführungen des Auftrags

Die Ausführungen der F + E Dienstleistung erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bzw. Sachverständigen grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik. Eine zweckmäßigere und neuere Ausführung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. Bei Prüfleistungen sind wir berechtigt, einzelne Prüfleistungen extern durchführen zu lassen. Hierbei verpflichten wir uns zur sorgfältigen Auswahl des externen Auftragnehmers. Ausdrücklich im Angebot genannte externe Auftragnehmer werden im Rahmen ihrer Teilbeauftragung direkt für den Leistungsempfänger tätig.
 
Der Leistungsempfänger sorgt dafür, dass uns alle für die Ausführung notwendigen Unterlagen und Prüfmuster rechtzeitig übermittelt und die für die Ausführung erheblichen Informationen erteilt werden. Hierzu gehört im Falle von Prüfleistungen insbesondere die ausreichende Zurverfügungstellung von Prüfstücken zu Testzwecken.

3. Leistungszeiträume

Sofern nicht eine bestimmte Leistungsfrist vereinbart ist, werden wir die abgeforderte Leistung nach unseren Möglichkeiten erfüllen. Zugesagte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum unserer Bestätigung, nicht jedoch vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Vorlage aller vom Leistungsempfänger beizubringenden Leistungen.
Ereignisse höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse verlängern vereinbarte Leistungszeiten angemessen. Ist uns die vereinbarte Leistung aufgrund solcher Umstände unmöglich, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Leistungsempfänger deswegen Ansprüche zustehen. Die Überschreitung vereinbarter Termine berechtigen den Leistungsempfänger zur Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erfüllung unserer Leistungen. Wird auch diese Frist versäumt, so ist der Leistungsempfänger zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Vergütung, Zahlung

Für unsere Leistungen haben wir Anspruch auf unsere Gebühren, Vergütungssätze und Kosten nach unserer jeweils aktuellen Vergütungsliste, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Die Vergütungssätze gelten jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Wir sind berechtigt, die Durchführung unserer Leistungen von der Zahlung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig zu machen, sowie des weiteren, Zwischenabrechnungen nach dem Stand der erbrachten Leistungen zu stellen. Unsere Abrechnungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wir berechnen Verzugszinsen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
Der Leistungsempfänger ist zur Zurückbehaltung nicht berechtigt, es sei denn, seine Gegenforderung ist von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

5. Verwertung von Leistungen

Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, die von uns erbrachten Leistungen ausschließlich für seine eigenen Zwecke zu verwenden.

6. Verschwiegenheit

Wir verpflichten uns gegenüber dem Leistungsempfänger, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für ihn bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und zwar auch über das Ende unserer Tätigkeit hinaus.
Veröffentlichungen über unsere Leistungen für den Leistungsempfänger sind nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

7. Haftung

Wir haften nicht für uns zur Prüfung übermittelte Stücke oder Verpackungen des Leistungsempfängers. Der Leistungsempfänger erklärt sich in diesem Falle ausdrücklich damit einverstanden, dass die von uns für erforderlich gehaltenen Prüfungen zur Erfüllung der Leistungen auch bei Risiko der Beschädigung oder des Verlustes durchgeführt werden.
Wir haften nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ebenso nicht für sonstige Vermögensschäden, insbesondere mittelbare Schäden.
Unsere Haftung ist in jedem Falle auf einen Höchstbetrag von EURO 25.000,00 beschränkt. Im Falle der Beauftragung externer Dienstleister, die namentlich in unserem Angebot genannt sind, beschränkt sich unsere Haftung auf deren sorgfältige Auswahl. 
Beanstandungen sind vom Leistungsempfänger unverzüglich schriftlich zu erheben.

8. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Sitz als Dienstleister. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Leistungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll in diesem Fall die Regelung getroffen werden, die der beabsichtigten wirtschaftlich am ehesten entspricht.
Stand: 06/2008